Miet- & WEG-Recht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Wenn Sie die Fristen der Abrechnung nach § 556 BGB eingehalten haben, sollten Sie einen Kollegen mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Sie mögen meine Antwort bitte akzeptieren. Dies erfolgt in der Weise, in dem Sie auf den grünen Button „Akzeptieren“ klicken.
wenn Sie keine Nachfrage mehr haben, mögen Sie meine Antwort bitte akzeptieren, um die Beratung abzuschließen. Dies erfolgt in der Weise, in dem Sie auf den grünen Button "Akzeptieren" klicken.