Guten Morgen und Danke, ***** ***** Justanswer nutzen. Mein Name ist Dr. Palausch. Gerne möchte ich versuchen Ihnen zu helfen.
Zunächst einmal können Sie natürlich gegen jede Entscheidung Widerspruch einlegen. Die Frage ist aber, ob dies überhaupt notwendig ist.
Ist der Arzt der behauptet hat Sie dürften nicht mehr LKW fahren, ein Arzt mit Zusatzbezeichnung Verkehrsmedizin? oder war es nur der Reha-Arzt, denn der kann solche Entscheidungen überhaupt nicht fällen. Bei wem wurden bisher immer ihre Tauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt? In der Regel führen ja nur Verkehrsmediziner diese Untersuchungen durch und deren Aussage ist dann zunächst einmal bindend, aber auch dagegen könnte man Vorgehen und Gegengutachten erstellen lassen. Hierzu sollte man sich dann aber mit einem Rechtsanwalt vorab beraten.
Auf jeden Fall sollten Sie die Entscheidung nicht einfach so hinnehmen, wenn Sie sich körperlich gesund und nicht eingeschränkt fühlen und eine Zweitmeinung bei einem Verkehrsmediziner einholen. Und wenn die erste Aussage nicht von einem Verkehrsmediziner kam, dann ist sie ohnehin zunächst nicht relevant..
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiter helfen und würde mich über eine positive Bewertung freuen. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, scheuen Sie sich bitte nicht mich nochmals zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marcus Palausch