Sehr geehrter Patient,
Ihre Verletzung klingt nach einem Rotatorenmanschettenriss bzw. Riss der Supraspinatussehne in der Schulter. Ich kann natürlich zum medizinischen Befund nicht viel sagen, aber in den allermeisten Fällenist ein Riß dieser Sehne in erster Linie verschleißbedingt und nicht von einem Unfall verursacht. Auch wenn Sie eine Schulterverletzung hatten, wird ein Rotatorenmanschettenriß nur in sehr wenigen Fällen als Verletzungsfolge anerkannt.
Wenn ich Sie richtig verstehe, handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Dann sind wahrscheinlich schon mehrere Begutachtungen erfolgt, in denen sicher erwähnt ist, was als Unfallfolge anerkannt wird und was nicht. Sie können natürlich widersprechen, es ist aber schwer gegen diese Begutachtung anzukommen. Die Berufsgenossenschaften beauftragen bestenfalls noch einen weiteren Gutachter, aber auch das nur in wenigen Fällen.
Auf einen Sozialgerichtsprozeß würde ich es, wenn die Annahmen oben so stimmen, eher nicht ankommen lassen. nach übereinstimmender medizinischer Meinung fürht ein Rotatorenmanschettenriß zu einer Einschränkung bei schweren körperlichen Arbeiten und Über-Kopf-Arbeiten, aber nicht bei leichten Tätigkeiten. Von daher ist die Einschätzung der BG aus dieser Sicht gerechtfertigt.
6 Monate zur Einarbeitung halte ich auch für eine großzügige Regelung, die nicht alle Verletzten bekommen.
Zusammenfassend: Widerspruch können Sie einlegen, wenn Sie glauben, dass Sie diese Arbeit nicht verrichten können, bei rechtliche Schritte wäre ich sehr zurückhaltend.
Mit besten Wünschen,
DR OACK