Medizin
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Guten Tag, ich bin langjähriger Facharzt für Allgemeinmedizin.
Grundsätzlich ist eine Krankschreibung immer durch den Hausarzt möglich und zwar ausdrücklich auch dann, wenn Ihre Freundin arbeitslos ist.
Denn schliesslich kann Ihre Freundin ja auch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Termine wahrnehmen, wenn sie erkrankt ist.
Wenn der Arbeitgeber oder die Krankenkasse oder im Fall der Arbeitslosigkeit die Arbeitsagentur ARGE Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat, wird der MDK beauftragt.
Dessen Entscheidung - arbeitslos oder nicht - ist dann auch für den Hausarzt bindend.
Aber - wie gesagt - zunächst entscheidet der Hausarzt, auch bei Arbeitslosigkeit.