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troesemeier
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Jugendrecht
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troesemeier ist jetzt online.
Hallo, wurde wegen Schwarz fahrens zu 30 Sozialstunden verurteilt Konnte
Kundenfrage
Hallo,
wurde wegen Schwarz fahrens zu 30 Sozialstunden verurteilt
Konnte diese auf GRund meines Jobs nicht machen, da ich dauernd unterwegs bin
Nun wurde mir ein Schreiben vom GEricht zugesandt : 4Tage Ersatzhaft die Sozialstunden muessen dennoch abgeleistet werden.
Da ich beruflich ende Juli nach LOndon muss, ist nun die Frage:
Wurde ein Haftbefehl gegen mich erlassen?
Kann ich die Sozialstunden ableisten, trotz Fristablauf, damit die 4 Tage Ersatzhaft geloescht werden?
Kann ich am Flughafen festgenommen werden, sollte ein Haftbefehl vorliegen, obwohl nur 4 Tage haft?
Sollte ich lieber mit der Bahn nach London fahren?
Bitte helfen Sie mir weiter, da es sehr eilt und geben Sie mir weitere Tipps.
Vielen Dank im.Voraus!
Gepostet:
vor 5 Jahren.
Kategorie:
Jugendrecht
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Experte:
troesemeier
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Solange Sie noch keine Aufforderung zu Haftantritt erhalten haben, besteht noch keine Gefahr, dass ein Haftbefehl erlassen worden ist. Dies ist erst möglich, wenn Sie zum Haftantritt nicht erscheinen.
Sie sollten umgehend Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufnehmen und dort einen Antrag nach § 459 f StPO stellen.
Es ist nämlich möglich, von der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abzusehen, wenn eine unbillige Härte darin zu sehen ist. Hierzu müssten Sie Ihre berufliche Einspannung darlegen und dass es Ihnen ohne die Gefahr des Verlustes Ihres Arbeitsplatzes leider noch nicht möglich war, die Sozialstunden zu leisten.
Möglich ist auch die Beantragung einer Umwandlung der Sozialstunden in eine Geldstrafe. Auch diesen Antrag können Sie stellen, wenn Sie finanziell in der Lage wären, eine solche Strafzahlung zu erbringen.
Bei 30 Sozialstunden kann der Betrag auch nicht so hoch sein und dürfte sich im Bereich von 150 € bewegen.
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Experte:
troesemeier
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben meine Antwort gelesen. Haben Sie noch Nachfragen oder besteht weiterer Klärungsbedarf ?
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Experte:
troesemeier
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
gibt es technische Probleme mit der Bewertung? Wenn ja teilen Sie mir dies bitte mit, damit ich den Kundendienst informieren kann.
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