Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Herr Kraballe,
danke ***** ***** Nutzung von justanswer.com. Gerne nehme ich mich ihrer Anfrage an.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Fröhlich LL.M.
Rechtsanwalt
Aufgrund des hohen Frageaufkommens, komme ich erst jetzt zu einer Antwort. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Zu Ihrer Anfrage antworte ich wie folgt:
Die Rechtslage ist hier eindeutig.
Sie dürfen problemlos in Elternzeit. Dies müssen Sie nicht beantragen, jedoch rate ich Ihnen dies dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Sie treffen nämlich Mitteilungspflichten.
Sofern Ihnen die Antwort weitergeholfen hat, bitte ich um Bewertung mit 3-5 Sternen. Sie können hiernach weitere Fragen stellen. Ich danke Ihnen.