Insolvenzrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über das Portal JustAnswer. Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld, während ich Ihre Anfrage rechtlich prüfe und Ihnen eine Antwort formuliere.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer. Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Bei Forderungsbezahlung an das Finanzamt wird „automatisch“ eine Gläubigerbenachteiligung erfüllt, wenn die anderen Gläubiger nur Raten bekommen.
Dies gilt unabhängig davon, ob ein Schuldenbereinigungsplan besteht oder nicht.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
ja, bei Ablehnung durch nur einen Gläubiger ist der Schuldenbereinigungsplan ohnehin hinfällig.
das ja bezieht sich darauf, dass der Schuldenbereinigungsplan gescheitert ist, wenn ein Gläubiger diesem nicht zustimmen.
Dann kann ein Schuldenbereinigungsplan schon kein Erfolg mehr haben. Inwiefern Sie die verschiedenen Gläubiger nach ihrem Grade befriedigen dürfen/können hängt davon ab, ob sie bereits zahlungsunfähig im Sinne des § 17 INSO sind.
Denn in diesem Fall wären sie bereits insolvent. Ab diesem Zeitpunkt bedeutet eine Ungleichbehandlung der Gläubiger eine Gläubigerbenachteiligung.