Insolvenzrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
hierbei kommt es darauf an, was der Gläubiger beauftragt hat. Üblicherweise ist es so, dass man mit Ihnen eine Zahlungsvereinbarung treffen möchte, wie auch die Abnahme einer Vermögensauskunft.
Bitte denken Sie an eine Bewertung der Frage. Gern stehe ich für Nachfragen zur Verfügung.
Freundliche Grüße,
M. Wübbe
(Rechtsanwalt)
Ja, die Vollstreckung kann beauftragt werden. Der Gerichtsvollzieher wird aber sodann bei eröffnetem Verfahren die Vollstreckung einstellen. Ansonsten geben Sie nach Eröffnung des Verfahrens ein eben solches Schreiben umgehend an den Insolvenzverwalter weiter.
Ich habe Ihnen sehr gern geholfen.
Der Status ist immer so. Ein Bug.
Nein, aber die Schuldnerberatung erhält eine Nachricht des Gerichts mit dem vergebenen Aktenzeichen. Das sollten Sie eigentlich auch umgehend weitergeleitet bekommen.Ist eigentlich Standard.
Bitte, sehr gern geschehen. Zögern Sie nicht, ich helfe Ihnen sehr gern. Vielen Dank ***** ***** Sie auch gesund.