Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Nein, es erfolgt keine Anrechnung auf dem Pfändungsfreibetrag der Mutter.
Die Einkünfte sind bei der Mutter gesondert zu berücksichtigen.
Allerdings kann bei Einkünften der Tochter ein Wegfall der Unterhaltsberechtigung drohen.
Dies wäre vorab zu klären.
Sind die Einkünfte jedoch unter 450 € je Monat bleibt die Unterhaltspflicht bestehen, wenn keine weiteren Leistungen gewährt werden.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-