Insolvenzrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal JustAnswer.Gerne helfe ich Ihnen weiter.Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld, während ich Ihre Anfrage rechtlich prüfe und Ihnen eine Antwort formuliere.Dies kann ein paar Minuten dauern.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Die abgegebene Vermögensauskunft verhindert nicht kategorisch die Vereinbarung über eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger.
Allerdings muss der Gläubiger sodann entscheiden, inwiefern er ihnen hier entgegenkommt und mit ihnen die Ratenzahlungs- und Stundungsvereinbarung trifft.
Möglich ist dies nach wie vor.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ja, das müssen Sie.
Ansonsten kann strafrechtlich ein Betrug vorliegen und der Gläubiger könnte bei Kenntniserlangung die Vereinbarung einfach aufkündigen.
Konnte ich Ihre Fragen beantworten?
Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-