Insolvenzrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal JustAnswer.Gerne helfe ich Ihnen weiter.Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld, während ich Ihre Anfrage rechtlich prüfe und Ihnen eine Antwort formuliere.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.Die Stammeinlagenverpflichtung ist bei einem Kauf aus der Insolvenz nicht bzw. nicht nochmals zu erbringen.
Sie kaufen die GmbH wie mit dem Insolvenzverwalter vereinbart.
Im Übrigen ist fraglich, ob Sie die GmbH überhaupt kaufen können.
Denn mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird eine GmbH in Auflösung gesetzt.
Normalerweise können Sie nur die Assets/Vermögenswerte der GmbH aus einem Regelinsolvenzverfahren erwerben.
Ausnahme.
Über ein Insolvenzplan wird das Verfahren mit dem Kauf im Gesamten aufgehoben.Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),kann ich Ihnen noch weiterhelfen?Sofern meine Ausführungen zu Ihrer Orientierung waren, bitte ich freundlichst um die Abgabe einer positiven Bewertung Ihrerseits (anklicken von mind. 3 Bewertungssternen).Hierdurch entstehen Ihnen keine Zusatzkosten. Insbesondere hat dies keinen Einfluss auf die bereits an das Portal geleistete Zahlung.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Vielen Dank.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-