Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Kunde,
mein Name ist Steffan Schwerin und ich bin seit mehr als 13 Jahren Rechtsanwaltmit den Fachrichtungen Mietrecht und Familienrecht u.a.
Ihre Anfrage habe ich gelesen, und gebe mein Bestes, um Ihnen weiter zu helfen.
Wie kann ich Ihnen weiterhelfen?
Lässt sich denn irgendwie nachweisen, dass es diese Absprache gab?
Wennnach der Beantwortung noch Unklarheiten bestehen, fragen Sie nach. Ich antwortegern und freue mich auch mal über ein nettes Dankeschön – wenn Sie es wünschenauch gern telefonisch.Über eine Bewertung meiner Antwort (Sterne über der Frage) würde ich mich sehrfreuen, damit ich meinen Service auch weiterhin anbieten kann.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Schwerin
Rechtsanwalt
Ok, aber auch die mündliche Absprache sollte ausreichen. Es wurde wirksam vereinbart, dass der Unterhalt in einer Summe bezahlt wird. Da spricht auch nichts dagegen.
Ja, der Betrag wurde ja später gezahlt - während der Unterhaltspflicht gestundet - und dann nachgezahlt.
Nein, dazu gibt es keinen §.