Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie haben als Gläubiger das Recht darüber zu entscheiden, ob sie eine Teilzahlung bzw. Ratenzahlung akzeptieren.
Und sie dies nicht, können Sie die volle Forderung einfordern und auf sofortige Zahlung bestehen.
Sie können daher der Gegenseite mitteilen, dass sie mit den beschriebenen Optionen nicht einverstanden sind. Sie wollen den vollen Betrag und zwar sofort.
Setzen Sie letztmalig eine Frist von zehn Tagen zur Zahlung des gesamten Betrags und kündigen Sie und hernach einen Mahnbescheid zu beantragen und/oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen der die Forderung durchsetzt.
Sie können dann ein Rechtsanwalt beauftragen der ein Klageverfahren gegen die Gegenseite einleitet. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss die Dame ebenfalls bezahlen (§ 286 BGB).
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-