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ragrass
ragrass, Rechtsanwalt
Kategorie: Insolvenzrecht
Zufriedene Kunden: 18196
Erfahrung:  Rechtsanwalt
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ragrass ist jetzt online.

Ich habe meine restschuldbefreiung vor 3 Jahren erhalten.

Diese Antwort wurde bewertet:

Ich habe meine restschuldbefreiung vor 3 Jahren erhalten. Bei mir waren sämtliche schufaeinträge danach der Gläubiger gelöscht. Nun habe ich einen schufaeintrag bekommen eines Gläubigers aus der provatinsolvenz. Mit der Restsumme die noch offen ist. Ich habe keine Post des inkassounternehmens bekommen, dass mich aufgefordert hat die restliche Summe zu überweisen. Zu mal der Gläubiger aus meiner Schufa gelöscht war.
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): schleswig holstein
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): ist das rechtens, dass der Gläubiger die restsumme noch einfordern kann?
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Datei angehängt (5V77S1M)

Sehr geehrter Fragesteller,

danke für die Nutzung von Justanswer .

Wie der Name schon beinhaltet werden mit der Restschuldbefreiung sämtlich nicht getigte Forderungen "erlassen". Wenn es also keine Forderung mehr gibt, berechtigt dies auch nicht zum Eintrag bei der Schufa.

Setzen Sie sich schriftlich per Einwurfeinschreiben mit dem Gläubiger in Verbindung und fordern diesen auf, der Schufa gegenüber die Löschung zu erklären.

Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !

Mit freundlichen Grüßen

RA Grass

Sehr geehrter Fragesteller,

haben Sie meine Antwort erhalten ? Ergeben sich denn noch Nachfragen ?

Mit freundlichen Grüßen

RA Grass

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Alles sehr gut. Danke. Ich konnte das Problem heute lösen. Zum positiven!

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen dank für die Rückmeldung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und alles Gute !

Mit freundlichen Grüßen

RA Grass

ragrass und weitere Experten für Insolvenzrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Danke, für eine schnelle Antwort, sie hat mir sehr geholfen. Ich kann FrauCustomerweiterempfehlen
Sehr geehrter Fragesteller, vielen lieben Dank für Ihre freundliche Rückmeldung.
Nochmals alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass