Insolvenzrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
danke für die Nutzung von Justanswer .
Wie der Name schon beinhaltet werden mit der Restschuldbefreiung sämtlich nicht getigte Forderungen "erlassen". Wenn es also keine Forderung mehr gibt, berechtigt dies auch nicht zum Eintrag bei der Schufa.
Setzen Sie sich schriftlich per Einwurfeinschreiben mit dem Gläubiger in Verbindung und fordern diesen auf, der Schufa gegenüber die Löschung zu erklären.
Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
haben Sie meine Antwort erhalten ? Ergeben sich denn noch Nachfragen ?
vielen dank für die Rückmeldung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und alles Gute !