Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer.
Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Es ist in der aktuellen Situation schwierig, noch Vermögen zu sichern, wenn das FA bereits einen Schätzbetrag beschieden hat.
Die Problematik ist, dass man bei einer Vermögensverschiebung das Insolvenzanfechtungsrecht nach den §§ 129 ff. InsO und das Anfechtungsrecht nach den §§ 1 ff. AnfG zu beachten ist.
Hierdurch können vorgenommene Vermögensverschiebungen rückgängig gemacht werden.
Ohne genaue Prüfung Ihrer Verhältnisse, Ihrer Vermögensstruktur etc. bestünde die Möglichkeit mit der Ehefrau jetzt den ehelichen Güterstand zu wechseln.
Hierdurch wird quasi eine Scheidung "fingiert" und Ihre Ehefrau könnte zum wesentlichen Teil das Haus erhalten.
Eine solche Regelung wäre "insolvenzfest".
Im Übrigen sollten Sie einen Spezialist für Insolvenzrecht aufsuchen, der hier ggf. weitere "Sicherungsmaßnahmen" andenken kann.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht-