Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Mit der erfolgten Insolvenzanmeldung durch den Reiseveranstalter steht fest, dass der mit Ihnen geschlossene Reisevertrag nicht mehr erfüllt werden kann (die vertraglich geschuldeten Transport- und Unterbringungsleistungen also nicht mehr erbracht werden können).
Der Vertrag ist daher hinfällig, und Sie sind an diesen rechtlich nicht mehr gebunden.
Es steht Ihnen angesichts dessen völlig frei, nunmehr mit einem anderen Reiseveranstalter einen Reisevertrag abzuschließen!
Klicken Sie oben auf die Bewertungsterne (=3-5 Sterne/"Toller Service","Informativ & hilfreich","Frage beantwortet"), wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann zahlt JustAnswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung an mich aus.
Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt