Die Pfändungstabelle gibt für EUR 3.400 folgendes an:
Pfändungstabelle gem. § 850 c ZPO
gültig vom 01.07.2019 bis 30.06.2021
Pfändbarer Betrag in EUR bei monatlicher Lohnzahlung und Unterhaltspflicht für
Nettolohn 0 Personen eine Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 und mehr Personen
3.400,00 - 3.409,99 1.554,99 888,92 612,29 385,08 207,30 78,94
Daraus folgt für Sie, dass Ihnen EUR 1.554,99 abgezogen werden dürfen.
Das macht bei insgesamt EUR 3400,00 netto inklusive Auto einen Betrag von EUR 1.845,01. Weil aber das Auto in diesem Wert enthalten ist, muss man es zusätzlich abziehen. So, wie es aussieht, wird das Auto mit EUR 600,00 bewertet.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiter helfen konnte und freue mich auf Ihre wohlwollende Bewertung
Herzlichst Ihr
Roland Hoheisel-Gruler
Rechtsanwalt