Insolvenzrecht
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Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,vielen Dank für Ihre Anfrage, die noch weitere Angaben erforderlich macht.Sind Sie verheiratet und/oder haben Sie Kinder?Was haben die Fahrzeuge für einen Wert und benötigen Sie ein Fahrzeug, um damit zur Arbeit zu gelangen?Für ergänzende Informationen wäre ich dankbar, um besser auf Ihr Anliegen eingehen zu können.Vielen Dank!
Ich bin nicht verheiratet ich wohne alleine und habe auch keine Kinder .. mein Auto hat ca 800 gekostet und hat 395000 km bj 1998 ja ich brauche ein Auto um auf die Arbeit zu kommen weil ich berufskraftfaher und bei mir ist kein Zug Verbindung und Busse fahren noch nicht wenn ich zur Arbeit muss
Vielen Dank für die Rückmeldung.Bei einem Einkommen von netto EUR 1588,- sind EUR 347,47 pfändbar. Bei einem Mehrverdient werden ca. 70 % des Mehrverdienstes gepfändet.Das Auto wird der Insolvenzverwalter Ihnen belassen, damit Sie Ihrem Beruf weiter nachgehen können. Soweit Sie ein weiteres Fahrzeug besitzen, wird der Insolvenzverwalter dieses verwerten. Insoweit ist es ratsam ein solches Fahrzeug im Vorfeld zu veräußern. Der pfändungsfreie Betrag von EUR 1049, ist um EUR 100,- zu niedrig.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
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