Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist bereits das Insolvenzverfahren vom Insolvenzgericht auf Antrag eröffnet worden und sie möchten wissen, ob dieses rückgängig gemacht werden kann.
Der Insolvenzantrag kann nur so lange zurückgezogen werden, bis das Verfahren vom Gericht eröffnet wurde. Danach geht es leider nicht mehr.
Es kann auch dann nur derjenige den Antrag zurückziehen, der den Antrag gestellt hat.
Der Insolvenzschuldner kann also beispielsweise selber nur den Antrag zurückziehen, wenn er den Antrag gestellt hat und nicht etwa ein anderer Gläubiger.
Nachfolgend habe ich Ihnen einen interessanten Link zu einem Fachbeitrag eines Kollegen zu diesem Thema beigefügt:
http://www.ra-franzke.de/beratung/insolvenzrecht/lexikon/insolvenzantrag-zurueckziehen.html
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Sofern Sie mit meiner Antwort zufrieden sind möchte ich Sie höflich bitten meine Antwort gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Plattform zu akzeptieren.
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Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt