Gynäkologie
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Mein Name ist Dr. Miruna Filip und werde es versuchen, Ihre Fragen zu klären.
Bitte beachten Sie, dass ohne vollständige Anamnese und klinische Untersuchung, diese Expertenmeinung als Orientierungshilfe gilt.
Sie sollen sich erstmal bei dem Betriebsarzt vorstellen und nur er kann Sie, aufgrund Ihres Job, in Beschäftigungsverbot schicken. Es kommt in meisten Fällen bei Erzieherinnen zum Beschäftigungsverbot da sie immer in Kontakt mit Kinder sind, die häufig Krankheiten übertragen. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dafür Sorgen dass Sie so schnell wie möglich arbeitsmedizinisch untersucht werden.
Ich hoffe meine Antwort konnte Ihnen weiterhelfen.
Sollen Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
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Ich wünsche Ihnen alles gute!
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