Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Prinzipiell haftet ein Eigentümer für den Schaden, der aus seiner Eigentumssphäre einem anderen Eigentümer bzw. Dritten zugefügt wird.
Dies ergibt sich aus dem Eigentumsschutz des Art. 14 Grundgesetz und den entsprechenden Normen im Bürgerlichen Gesetzbuch wie zum Beispiel § 823 BGB.
D. h. wenn bereits ein Baum umgestürzt ist, besteht die reelle Gefahr, dass durch Umwelteinflüsse auch der andere Baum einstürzt. Aufgrund der vorgehaltenen Fotovoltaikanlagen besteht darüber die Gefahr eines erheblichen Schadens.
Dies können und sollten Sie nachweislich per Einschreiben und E-Mail dem Nachbarn so auch nochmals mitteilen und ihn explizit darauf hinweisen, dass er seine Bäume prüft und vorbeugende Maßnahmen ergreift.
Tritt sodann ein Schaden ein, hat der Nachbar zu haften. Unabhängig davon sollten Sie versuchen zusätzlich ihre Fotovoltaikanlagen entsprechend zu versichern. Dann haben sie alles mögliche getan.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-