Grundstücksrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
danke ***** ***** Nutzung von justanswer.com. Gerne nehme ich mich ihrer Anfrage an.
Grundsätzlich trifft Sie bei einem sog. "Eckgrundstück" immer eine Hohe Kostenlast, wenn straßenbauliche Maßnahmen unternommen werden. Eine Aussetzung hindert hieran nicht. Die Hohen kosten werden also nur -sprichwörtlich- aufgeschoben, nicht aufgehoben. Die Dauer kann nicht eingegrenzt werden, insbesondere nicht wenn der Bescheid hierzu keine Aussage trifft. Gerne können Sie hierzu den im Streit stehenden bescheid einmal online stellen. Dieser ist nur für mich einsehbar.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Fröhlich LL.M.
Rechtsanwalt
Da hier weder eine bauliche Maßnahme stattfand noch ein entsprechender Bescheid vorliegt, kann hier nicht abschließend geantwortet werden. Dies ist aus tatsächlichen Gründen schlicht nicht möglich. In rechtlicher Hinsicht kann gesagt werden, dass eine grundsätzliche Deckelung für Anliegerbeiträge nicht existiert. Daher können auch Jahre später 5-stellige Beträge anfallen. Jedoch können Sie sich hier selbst Klarheit verschaffen. Details zur Kostenbeteiligung für die Anlieger in Prozent finden Sie in den Satzungen Ihrer Gemeinde. Diese können sie bequem erfragen. Hierbei wird auf das Kommunalabgabengesetz verwiesen. Gerne kann ich Sie hier zu einem späteren Zeitpunkt weiter beraten.
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