Grundstücksrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)
- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Zur Abgabe der Grundsteuererklärung verpflichtet ist der Eigentümer. Wenn Sie Eigentümerin der Immobilien sind, so müssen Sie auch die Grundsteuererklärung abgeben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne an. Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wie bereits mitgeteilt, ist stets der Eigentümer zur Abgabe der Erklärung verpflichtet. Insofern empfehle ich, dass Sie eine eigene Grundsteuererklärung abgeben, auch wenn Ihre Mutter als Nießbrauchsberechtigte einmal eine entsprechende Erklärung abgegeben hat. Denn eine Erklärung Ihrer Mutter in ihrem eigenen Namen gilt nicht als Ihre Erklärung.
Sind noch Rückfragen offen geblieben? Dann stellen Sie diese gern.Andernfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne ab. Vielen Dank.