Grundstücksrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Ihr Partner freiwillig ausgezogen ist, dann hat er Ihnen damit die Immobilie zur alleinigen Nutzung überlassen. Dies wurde durch die Herausgabe seiner Schlüssel an Sie dokumentiert. Das bedeutet, auch wenn er Miteigentümer der Immobilie ist, so darf er nur mit Ihrer Zustimmung in die Immobilie wieder einziehen.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Ja das kann er für seinen Anteil an der Immobilie. Sie auf der anderen Seite können die Hälfte der Kreditzahlung verlangen. Idealerweise werden beide Positionen miteinander verrechnet.
Gerne!
Bitte vergessen Sie nicht eine Bewertung zu hinterlassen.
Vielen Dank!