Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Zunächst einmal ist es so, dass wenn der Karten mit einer Sondernutzung versehen ist, allein der Miteigentümer mit der Sondernutzung über eine Fällung entscheiden kann und darf.
Es ist sein zugewiesenes Grundstück und er kann entscheiden, ob der Baum bleibt oder gefällt werden soll.
Nur wenn für die WEG eine latente Gefahr von dem Baum ausgehen würde, könnte die WEG gegebenenfalls ein beseitigen des Baumes verlangen. Da dies ausweislich des vorliegenden Gutachtens nicht gegeben ist, kann die WEG hier keine weiteren Forderungen an den Miteigentümer stellen.
D. h. das Recht der Entscheidung liegt hier bei Miteigentümer.
Allerdings hat er auch die Kosten zu tragen.
Denn Maßnahmen im Sondereigentum sind auch der Kostenbelastung des begünstigten Eigentümers zuzurechnen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-