Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst müsste die Baugenehmigung überprüft werden, die der Nachbar erhalten hat bzw. erhalten soll. Sie sollten sich hier bei dem zuständigen Bauamt über den Stand des Verfahrens erkundigen. Sollte bereits eine Baugenehmigung erteilt worden sein, haben Sie einen Monat Zeit gegen diese Baugenehmigung Widerspruch einzulegen. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie Kenntnis davon haben, dass die Baugenehmigung erteilt worden ist.
Ich empfehle Ihnen sodann einen Rechtsanwalt, der insbesondere im Baurecht tätig ist, zu beauftragen und Akteneinsicht in die Akte der genehmigenden Behörde zu nehmen.
Dann müsste inhaltlich anhand der örtlichen Bauvorschriften und gegebenenfalls auch der übergeordneten Bauvorschriften geprüft werden, ob die Baugenehmigung so hätte erteilt werden dürfen bzw. ob Rechtsfehler in in der Genehmigungserteilung gemacht worden sind.
Dabei wären insbesondere auch die Festlegungen des Bebauungsplanes sowie auch durchaus nachbarschützende Aspekte, wie sie auch schon ausführen, die Privatsphäre, zu prüfen.
Sodann kommt es auch auf die konkrete Lage und von Ihnen beschriebenen Einwirkungen des Baus auf ihr Grundstück an.
Ich hoffe das ich Ihnen den hilfreich geantwortet habe und stehe bei Nachfragebedarf jederzeit gerne zur Verfügung.
Über Ihre anschließende positive Bewertung (3-5 Sterne) freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt