Grundstücksrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage erlaube ich mir wie folgt zu beantworten:
Da die Wohnung nachweislich in den letzten 15 Jahren zu Wohnzwecken genutzt wurde und die Baubehörde nicht eingeschritten ist, sehe ich keine Veranlassung davon auszugehen, dass die Baubehörde nun von einer Nutzungsänderung ausgehen würde.
Mit freundlichen Grüßen