Grundstücksrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt rechtlich geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie haben bereits die Lösung in Ihrer Sachverhaltsschilderung beschrieben.
Der Schlüssel heißt "Teilungsversteigerung".
Hierdurch kann ein Miteigentümer einer Grundstücksgemeinschaft die Auflösung im Versteigerungswege erreichen, wenn die anderen Miteigentümer mit einer Übernahme bzw. einem Verkauf nicht einverstanden sind.
Für die Einleitung der Versteigerung wird die Zustimmung der Miteigentümer nicht benötigt.
Dieses Recht obliegt jedem Miteigentümer einzeln.
In der Teilungsversteigerung kann sodann auch durch einen Miteigentümer das gesamte Objekt ersteigert werden (hier Ihre Tante).Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer.Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-