Grundstücksrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
wer soll denn ins Grundbuch eingetragen werden ? beide 50:50 ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Sie sehen das richtig ! Bei einer Eintragung 50:50 steht im Falle einer Trennung und damit verbundenen Auseinandersetzung des Eigentums jedem Beteiligten die Hälfte des Erlöses (wenn man den Verkauf anstrebt) zu. Ein Ausgleich für unterschiedlich erbrachte Leistungsbeträge gibt es meist nicht.
Insofern wäre es eine Absicherung,dass derjenige, der den größeren Posten der Finanzierung trägt, auch den größeren Immobilienanteil erhält.
Ich hoffe, Ihre Fragen wurden beantwortet. Wenn weitere bestehen, teilen Sie diese bitte mit. Anderenfalls bitte ich Sie um Bewertung der erteilten Antwort über die Sterne. Vielen Dank !
entweder das oder Sie vereinbaren notariell, dass im Falle einer Trennung ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu erfolgen hat.
genau, so macht es Sinn, um sich abzusichern
Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und alles Gute.
Es würde mich freuen, wenn Sie abschließend noch eine Bewertzung abgeben.
danke !