Grundstücksrecht
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lt. Kaufvertrag ist bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Miete zu zahlen. Wie sieht die Rechtslage aus, wenn der Kaufpreis in Raten gezahlt wird? Ist es dann rechtens die Miete anteilig zum Kaufpreis zu zahlen? Zur Verdeutlichung: Kaufpreis 30.000,-€ = 300,-€ Miete, bei Zahlung von 10.000 nur noch Miete 200,-€ usw. Freundliche Grüße
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Wenn Sie das so im Kaufvertrag vereinbart haben, dann ist diese Regelung nicht zu beanstanden. Das gilt auch, wenn in Raten gezahlt wird. Auch bei einer Ratenzahlung ist der Kaufpreis erst mit Zahlung der letzten Raten vollständig bezahlt. Es steht Ihnen ja frei, diese Mietzahlung zu vermeiden, indem Sie den Kaufpreis voll zahlen.
Vielleicht kann darüber nachgedacht werden, ob es eine überraschende und damit unwirksame Vertragsklausel ist. Möglicherweise kann es auch als sittenwidrig eingestuft werden. Leztlich hätte darüber ein Richter zu entscheiden. Eine entsprechende bereits ergangene Gerichtsentscheidung dazu konnte ich aber leider nicht recherchiern.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
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Danke für die Rückmeldung.
Was steht denn im Kaufvertrag? Ist da geregelt, dass die Miete sich bei Ratenzahlung mindert?
Danke für Ihre Rückmeldung.
Eine Ratenzahlung ist dort nicht erwähnt. Das bedeutet, dass die Ratenzahlung sich leider nicht auf diese Vereinbarung auswirkt. Erst mit der Zahlung des Kaufpreises endet das Mietverhältnis und damit die Mietzahlungspflicht.
Ich bedauere außerordentlich, Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft geben zu können. Bitte bedenken Sie, dass ich Ihnen die Rechtslage nur schildern kann, weder heiße ich diese gut noch kann ich Einfluss darauf nehmen.
Danke für Ihre nochmalige Rückfrage.
Aber die Antwort habe ich Ihnen schon gegegben.
Solange der Kaufpreis nicht vollstädig gezahlt ist, muss auch die Miete voll gezahlt werden. Es ist nicht geregelt, dass Ratenzahlung anteilig von der Mietzahlungspflicht befreit.
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