Grundstücksrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihren Fall bearbeite.Gerne stehe ich Ihnen der Einfachheit halber auch für ein telefonisches Beratungsgespräch zur Verfügung, in dem wir alle Ihre Fragen besprechen können. Buchen Sie dieses gern als Premium-Service hinzu.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht nicht. Es ist jedoch nicht unüblich, dass in der Teilungserklärung ein Vorkaufsrecht geschaffen wird. Dann hätten Sie ein Vorkaufsrecht, das Sie ausüben könnten. Auch kann ein Vorkaufsrecht vertraglich eingeräumt werden. Ohne eine solche Bestimmung in der Teilungserklärung bzw. eine vertragliche Abmachung haben Sie jedoch nicht automatisch ein Vorkaufsrecht.
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