Grundstücksrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich ist der Nachbar berechtigt auf seinem Grundstück ein Tor zur installieren. Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass Ihr Grundstück über das vereinbarte Maß hinaus genutzt wird. Das bedeutet, Sie haben einen Anspruch darauf, dass weder der Nachbar noch fremde Dritte auf Ihrem Grundstück parken oder Be- oder Entladen dürfen. Sie haben nach § 1004 BGB insoweit gegen die Nutzer und auch gegen den Nachbarn einen Anspruch auf Unterlassung.
Wenn also der Nachbar ein Tor installieren will, dann muss er dafür Sorge tragen dass dies zu keinem Verstoß gegen das Geh und Fahrtrecht führt, er muss also das Tor entsprechend durchgängig gestalten.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Darf ich Ihnen noch weiterhelfen?