Grundstücksrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Rechtlich gesehen sind Sie gegenüber dem Vermieter verpflichtet die Wohnung vollständig zu räumen. Das bedeutet vor allem dass Sie auch vorhandene Einbauten, wie etwa die Küche wieder ausbauen müssen.
Einen Anspruch darauf dass der Vermieter einen Nachmieter sucht der bereit ist die Küche zu übernehmen haben Sie leider nicht. Sie müssen sich also darauf vorbereiten die Küche auszubauen.
Auch haben Sie keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter einen Mieter auswählt der vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist den Mietvertrag fortsetzt. Der Vermieter ist leider auch nicht verpflichtet einen von Ihnen vorgeschlagenen Mieter auszuwählen.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt