Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Am rechtssichersten wäre es in der Tat, wenn Ihre Tochter als Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen wird, denn dann steht ihr unentziehbares Eigentum an der Immobilie zu.
Nach dem Recht Kenias ist nun ein Grundstückserwerb durch Ausländer zwar grundsätzlich möglich.
Allerdings wird das Eigentumsrecht des Ausländers auf eine 99 Jahre andauernde Pacht beschränkt, die auf Antrag verlängert werden kann.
Zu Ihrer diesbezüglichen weiterführenden Orientierung der folgende Link:
https://www.roedl.de/themen/afrika/grundbesitz-auslaender-rechte-kenia
Eine aternative Möglichkeit des Eigentumserwerbs besteht nicht, und wenn der Freund sich als Eigentümer registrieren lässt, dann können zwar vertragliche Vereinbarungen getroffen werden, dass dieser sich jeder Verfügung über das Grundstück zu enthalten hat. Tatsächlich könnte er aber dann über das Grundstück verfügen, und inwieweit Ihre Tochter in Kenia ihr Recht dann durchsetzen kann, ist fraglich.
Anwaltlich ist Ihnen und Ihrer Tochter daher anzuraten, sich in Anbetracht der Risiken, die mit einem solchen Investment verbunden sind, mit einem Anwalt in Kenia in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten eines Grundstückserwerbs für Ausländer auf Pachtbasis näher auszuloten.
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Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt