Sehr geehrter Fragesteller,
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und den Nachtrag.
Es wird unsterstellt, dass bekannt ist, dass Sie zu einer Immobilienübertragung einen notariellen Vertrag schließen müssen. Dieser Kaufvertrag wird dann zwischen Ihnen und Ihrer Tochter und dem Schwiegersohn, diese für sich selbst und nicht für eine Firma handelnd, geschlossen.
Um zu verhindern, dass die beiden, sobald sie den Kaufvertrag mit Ihnen geschlossen haben, ggf. einen weiteren Vertrag schließen und die Immobilie auf die Firma übertragen, können Sie eine "Strafklausel" in den vertrag einbauen. Dieser besagt dann sinngemäß "Wird die Immobilie an eine dritte Person oder an eine Firma weiterveräußert, an der die Tochter und der Schwiegersohn beteiligt ist, haben die Verkäufer, also Sie, ein Rückforderungsrecht. Dies bedeutet, sobald man derartige Verkaufsaktivitäten entfaltet, können Sie die Immobilie zurückfordern.
Ich hoffe, Ihre Frage ist beantwortet. Falls noch Unklarheiten bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt auf. Anderenfalls bitte ich Sie um Bewertung der Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass