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ra-huettemann
ra-huettemann, Rechtsanwalt
Kategorie: Grundstücksrecht
Zufriedene Kunden: 49378
Erfahrung:  RA seit 21 Jahren mit den Fachgebieten Verbraucherrecht, Mietrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht
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ra-huettemann ist jetzt online.

Folgender Fall: Ein Freund von mir hat ein Haus vor cirka 2

Diese Antwort wurde bewertet:

Folgender Fall:
Ein Freund von mir hat ein Haus vor cirka 2 Jahren gekauft.Auf seinem Grundstück ragen die Aste vom Baum (Walnuss) auf sein Grundstück bis hin zur Dachrinne.Dadurch verstopft sich dieser ständig bei Regen ist duch den Laub die Abfahrt ubermassig rutschig aber von alldem abgesehen werden ständig seine Autos die er auf seinem Grundstück parkt durch den Fall der Nusse beschädigt.Auch die Hecke wird vom Nachbarn nicht zuruck geschnitten wodurch die Ein- und Ausfahrt von der Hecke beeinträchtigt wird.Der Nachbar lasst leider nicht mit sich reden.Gibt es fur Bayern eine Rechtsaprechung fur den Uberhang des Baumes und kann er den Schaden von seinen Autos von ihm verlangen da ja verursacht uber seinen Baum.Der Baum wurde aber schon länger angepflanzt.
Vielen dank

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.

Hierzu existiert keine besondere Rechtsprechung, denn das rechtliche Ergebnis folgt unmittelbar aus dem Gesetz.

Gemäß § 910 Absatz 1 Satz 2 BGB ist der Nachbar zum Rückschnitt der Äste sowie der Hecke gesetzlich verpflichtet:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__910.html

Sollte der Nachbar daher nicht einer entsprechenden Aufforderung Ihres Freundes nach Rückschnitt Folge leisten, so kann Ihr Freund den Rückschnitt selbst vornehmen.

Hinsichtlich der eingetretenen Schäden an dem PKW ist der Nachbar Ihrem Freund gemäß §§ 823, 276, 249 BGB schadensersatzpflichtig: Den Nachbarn trifft nämlich bezüglich des Baumes eines Verkehrssicherungspflicht, die darauf gerichtet ist, Gefahren für die Rechtsgüter Dritter (=hier der PKW des Freundes), die von dem Baum ausgehen, abzuwenden.

Der Nachbar war daher verpflichtet, die Äste zu stutzen, damit herabfallende Nüsse keine Schäden an dem PKW verursachen.

Die schuldhafte Verletzung dieser Verkehrssicherungspflicht seitens des Nachbarn berechtigt Ihren Freund, von dem Nachbarn nunmehr Schadensersatz einzufordern!

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Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Falls jemand auf dem Grundstück durch die Blätter da ja derzeit sehr regnerisch ausrutschen und sich verletzen wurde wer wurde da haften.der nachbar da ha sein baum seine Blätter oder mein freund da sein Grundstück.auch die Reinigung der Dachrinne musste dies vom Nachbarn behoben werden?
Kann er das ohne anwalt schriftlich von ihm einfordern oder braucht er hierfur einen anwalt?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

Bei rutschigem Laub würde keiner haften, denn insoweit wird keine erhöhte Gefahr für Dritte geschaffen.

Ja, die Kosten für die Dachreinigung hat der Nachbar ebenfalls zu tragen, denn die Verstopfung ist durch dessen Laub herbeigeführt worden.

Hierfür benötigt er keinen RA. Er sollte sämtliche Kosten konkret beziffern und den Nachbarn nachweisbar (Einschreiben) und unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern.

Zahlt der Nachbar nicht fristgerecht, so kann er sodann einen RA beauftragen, dessen Kosten der Nachbar dann als Verzugsschaden zu tragen hätte.

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Kristian Hüttemann
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Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Hecke darf er dann aber wenn der nachbar das nicht zuruckschneidet selber schneiden kann aber hier die Kosten im nicht übertragen,oder kann er nach abgelaufener frist eine firma hierfur beauftragen und die rechnung an den nachbarn schicken lassen?

Wenn er die Arbeiten nicht selbst durchführen kann, so ist er auch befugt, einen Betrieb auf Kosten dess Nachbarn zu beauftragen.

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Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt

ra-huettemann und weitere Experten für Grundstücksrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Vielen dank ***** ***** antworten

Sehr gern!

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
letzte Frage: Wenn er jetzt zum Anwalt geht um den Schaden an seinem Auto und der anstehenden Hecke der derzeit wieder rückgeschnitten werden müsste. Das letzte Mal hat er das dann gemacht und hatte hier viel Zeit und auch wegen Abfahren des Grüngutes Geld verbraucht. Muss der Anwalt von dem Nachbar bezahlt werden.

Um nicht auf den RA-Kosten sitzen zu bleiben, muss Ihr Freund so vorgehen, wie oben beschrieben: Er sollte sämtliche Kosten konkret beziffern und den Nachbarn nachweisbar (Einschreiben) und unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern.

Zahlt der Nachbar nicht fristgerecht, so kann er sodann einen RA beauftragen, dessen Kosten der Nachbar dann als Verzugsschaden zu tragen hätte.

Damit hat er den Nachbarn nämlich in Verzug gesetzt - die nach Ablauf der gesetzten Frist anfallenden RA-Kosten hat dann der Nachbar als Verzugssschaden zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Vielen dank

Gern.