Grundstücksrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn die Stützmauer einen funktionalen Bestandteil der Straße darstellt, also die Mauer der Benutzbarkeit der Straße dient und die tieferliegende Straße gegen ein abrutschendes anliegendes Gelände schützt, dann ist die Stützmauer Straßenbestandteil mit der Folge, dass der Träger der Straßenbaulast für die Instandsetzung der Stützmauer verantwortlich ist (Gemeinde, wenn es sich um eine Gemeindestraße handelt).
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
in diesem Falle müssten Sie gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegen, vortragen und nachweisen, dass sich die Stützmauer nicht mehr auf Ihrem Grund befindet sondern zum Straßenkörper gehört.
Im Verwaltungsrecht haben Sie dann aber auch die Besonderheit, dass die Behörde aufgrund Ihrer Angabe auch von Amts wegen Ermittlungen anstellen muss.
Darf ich Ihnen noch weiter helfen?