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RA_UJSCHWERIN
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Grundstücksrecht
Zufriedene Kunden:
2625
Erfahrung:
Rechtsanwältin
61158677
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RA_UJSCHWERIN ist jetzt online.
Hallo, würde mich sehr freuen, wenn Sie mir helfen könnten.Mein
Kundenfrage
Hallo, würde mich sehr freuen, wenn Sie mir helfen könnten.Mein verstorbener Vater hat vor 25
Jahren 9 Fichten , die mittlerweile sehr groß geworden sind, vor seinem Haus gepflanzt.
Der Nachbar besteht jetzt darauf , das die Fichten, weil sie Schatten werfen, entfernt werden und zwar auf meine Kosten.
Die Fichten stehen auf Gemeinschaftsgrund.
Bin ich jetzt haftbar und wer trägt die Kosten? werden die Kostern auf die anderen Mitgrund und Hauseigentümergemeinschaft umverlegt? mit freundlichen Grüßen Walter Fahrenbach aus Wetter an der Ruhr.
Gepostet:
vor 6 Jahren.
Kategorie:
Grundstücksrecht
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Experte:
RA_UJSCHWERIN
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Werter Fragesteller,
zu Ihrem Anliegen möchte ich gern wie folgt ausführen:
Ein Beseitigungsanspruch besteht hier nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW nicht. Nach § 47 des Nachbarrechtsgesetz besteht ein Beseitigungsanspruch nur binnen 6 Jahren ab Anpflanzung. Diese Frist ist bei Weitem überschritten.
Ein Beseitigungsanspruch wäre aber auch aufgrund des Gemeinschaftseigentums an die Eigentümergemeinschaft zu richten.
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