Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Die Höhe der Hecke hängt grundsätzlich mit dem Abstand zur Grenze zusammen.
In Bayer, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern ist dieses im Nachbargesetz (Bayern hat gar kein eigenes Nachbargesetz als einziges Bundesland!) nicht ausdrücklich geregelt.
Sofern sie aus einem dieser Bundesländer kommen, gibt es also keine ausdrückliche gesetzliche Regelung.
Bitte teilen Sie mir gegebenenfalls das Bundesland mit.
Sofern sie sich hinsichtlich der Höhe geeinigt haben,wäre dieses verbindlich. Sollten sie sich nicht hinsichtlich der Höhe geeinigt haben und sie aus einem Bundesland kommen, welches keine Höhe vorsieht (siehe oben) können sie grundsätzlich mit einer Höhe von 150-180 cm grundsätzlich nicht falsch liegen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Sofern Sie mit meiner Antwort zufrieden sind möchte ich Sie höflich bitten meine Antwort gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Plattform zu akzeptieren.
Sie akzeptieren meine Antwort, indem Sie unter meiner Antwort einmal auf das grüne Feld „akzeptieren“ klicken.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt