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Claudia Schiessl
Claudia Schiessl, Rechtsanwältin und Fachanwältin
Kategorie: Familienrecht
Zufriedene Kunden: 25372
Erfahrung:  Fachanwältin für Familienrecht, Korrespondenzsprachen : deutsch und englisch, Ehescheidungen, Unterhalt, Güterrecht, Umgang, elterliche Sorge, seit 20 Jahren als Anwältin zugelassen
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Claudia Schiessl ist jetzt online.

Mein Lebensgefährte und Ich wolle heiraten. Er hat aber Haus

Diese Antwort wurde bewertet:

Mein Lebensgefährte und Ich wolle heiraten. Er hat aber Haus und Hof und ich stecke in der Vorbereitung zum Privatinsolvenzverfahren. Die Schulden sind vorher entstanden. Ob wir trotzdem problemlos heiraten können. LG ihre Nicole Ringlepp
Fachassistent(in): War einer der Partner schon einmal verheiratet?
Fragesteller(in): Ja er war schon 1x verheiratet.
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Es lebt noch mein 11 jähriger Sohn bei uns, wir gehen beide arbeiten, ich hab für meinen Sohn alleiniges Sorgerecht. Er hat eine 3 jährige Tochter, diese lebt bei der Mutter, er zahlt Unterhalt. Und sieht sie regelmäßig. Mein Job ist Teilzeit (3 ST. pro Tag ), sein Job ist Teilzeit (6 ST pro Tag). LG
Kunde: hat geantwortet vor 8 Tagen.
Wir wollen heiraten. Ich bin aber vorher durch Schulden in dem Vorverfahren für eine Privatinsolvenz. Er hat Haus und Hof und Angst dies zu verlieren wenn wir heiraten. Daher meine Frage an sie können wir trotzdem heiraten?? Meine Schuldnerberaterin und mein Obergerichtsvollzieher meinten ja da sollte es kein Problem geben, aber wir wären gern auf der sicheren Seite. LG ihre Nicole Ringlepp.
Kunde: hat geantwortet vor 8 Tagen.
Die Schulden sind weit vor meiner jetzigen Beziehung entstanden. LG
Sehr geehrte Ratsuchende, vielen Dank ***** ***** freundliche Anfrage. Selbstverständlich können Sie heiraten. Für Schulden sind Sie nur dann haftbar, wenn Sie dafür etwas unterschrieben haben. Ansonsten gibt es in Deutschland wenn man keinen Ehe Vertrag macht eine Gütertrennung mit einem Ausgleich am Ende der Ehe. Das ist der gesetzliche Güterstand des Zugewinnausgleich. Sie können selbstverständlich einen Ehe Vertrag machen und Gütertrennung vereinbaren. Dann ist auch das ausgeschlossen.Wenn ich helfen konnte bitte ich um positive Bewertung
Claudia Schiessl und weitere Experten für Familienrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 8 Tagen.
Sehr geehrte Frau Schle
Kunde: hat geantwortet vor 8 Tagen.
Sehr geehrte Frau Schiessel, hiermit bedanke ***** ***** für die gute Auskunft. Ich werde diese Seite und Ihre Anwaltsexperten weiter empfehlen. LG ihre Nicole Ringlepp
 Vielen herzlichen Dank und Ihnen alles Gute