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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Familienrecht
Zufriedene Kunden: 33667
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.)
88853042
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RADr.Traub ist jetzt online.

Ich habe ein Seminar gebucht, was seitens des Veranstalters

Diese Antwort wurde bewertet:

Ich habe ein Seminar gebucht, was seitens des Veranstalters abgesagt wurde. Er sagte, ich könne es im November machen. Dies kollidiert mit meinen beruflichen Plänen und ist nicht möglich. Ich bat ihn deshalb, mir die Seminar Gebühren zurück zu zahlen. Er sagt, der Verein ist finanziell gerade nicht in der Lage dazu, er benötige Zeit. Ich schrieb eine Email in der ich eine Frist festsetzte.
In den AGB steht folgendes:
4.3 Der Verein behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen einzelne Abläufe, Abschnitte, Trainer oder Vorträge eines Seminars zu adaptieren, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter des Seminars hat. Der Verein behält sich das Recht vor, Änderungen des Ortes, des Termins oder der Dauer des Seminars vorzunehmen.Habe ich tatsächlich die Gebühr verloren? Wie verhalte ich mich nun?Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
***** *****e
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Hessen
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Die Seminargebühr lag bei 6997 Euro.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Bitte haben Sie etwas Geduld, während ich Ihre Anfrage rechtlich prüfe (ggf. ist eine juristische Recherche notwendig) und Ihnen eine Antwort formuliere.
Sie erhalten eine Rückmeldung vom System, sobald eine Antwort von mir eingestellt wird.
Dies kann bei nicht eindeutiger Rechtsfrage auch durchaus etwas dauern.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Kunde: hat geantwortet vor 12 Tagen.
Hallo Herr Traub
Besten Dank. Vielleicht noch diese Info: der Veranstalter sicherte mir per Email zu, dass er den Betrag an mich zurück zahlen werde, allerdings Zeit brauche. Leider habe ich kein Zeitfenster erhalten.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.

Der Verein kann sich dies zwar gemäß Vertragsklausel vorbehalten.
Bin jedoch auch ein Alternativtermin ihnen nicht passt bzw. terminlich kollidiert, kann Ihnen nicht zugemutet werden, Jahre auf einen weiteren Termin zu warten.
Sie können in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und auch ihr Geld verlangen.
Ob der Verein zurück bezahlen kann oder nicht, ist nicht ihr Problem.
Geld hat man im rechtlichen Sinne zu haben.
Sie können daher die Zahlung einfordern und mit Drohung der Abgaben einen Rechtsanwalt sich einlassen.
Auch könnte ein Insolvenzantrag in den Raum gestellt werden, wenn Rückzahlungen nicht möglich sind.

Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

RADr.Traub und weitere Experten für Familienrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 12 Tagen.
Sehr geehrter Herr Traub
Ich danke ***** ***** Das bestätigt meine Vermutung und meine Recherche bezüglich Verbraucherschutz. Paragraph 323 im BGB sagt dies ja letztlich auch.
Ich weiss diesen Sachverhalt nun, dank Ihrer Hilfe, besser einzuschätzen, und werde entsprechende nächste Schritte planen.
Besten Dank!

Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
es freut mich, wenn ich Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen konnte.
Gerne stehe ich Ihnen auch zukünftig zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-