Sehr geehrte Damen und Herren,Wolfenbüttel 11.01.2023 Ich habe als unterhaltspflichtiger Vater Fragen zum Kindesunterhalt. Ich bin seit September 2015 geschieden und zahle seit der Trennung im Juni 2014 Unterhalt für unsere beiden gemeinsamen Kinder (unterdessen 13 und 18) an meine Ex-Frau. 2014 waren sie 4 und 9. Über den Anwalt meiner Ex-Frau wurde ich am 10. Juni 2014 mit Hilfe meiner Gehaltsabrechnungen in die Einkommensstufe IV 2.301 – 2.700 € der Düsseldorfer Tabelle eingruppiert, nach der ich 115% des Mindestunterhalt schulde. Ab 01.07.2014 erfolge eine Überweisung über 600 € (327 € und 273 €). Am 15.07.2014 ist eine Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt für beide Kinder beim Jugendamt Hildesheim erfolgt. Einstufung nach 115 % des jeweiligen Mindestunterhalt der Altersstufen unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes in Höhe von 419 € abzüglich 92 € Kindergeld = 327 € und 365 € abzüglich 92 € Kindergeld = 273 €. Summe 600 €/monatlich. Gegenüber meiner Ex-Frau bin ich nicht unterhaltspflichtig. Im Laufe der vergangenen Jahre habe ich immer pünktlich den Unterhalt von 600 € an, gestaffelt bis 955 € in 2022 gezahlt. Die Staffelung ergab sich aus Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle und Altersgruppierungen der Kinder (nach wie vor in 2.301 – 2.700 €, nun Einkommensstufe 3 ?). Eine Nachberechnung Seitens eines Anwalts oder des Jugendamtes erfolgte zu keinem Zeitpunkt. Auch Nachfragen Seitens meiner Ex-Frau wurden nie gestellt. Mein Nettoverdienst hat sich in den Jahren auch nicht elementar verändert. Ein Dienstwagen und auch eine Zielerreichungsprämie lagen der Erstberechnung aus Juni 2014 zu Grunde. Jedoch ist der 1% Abzug für den Dienstwagen inkl. der Privatnutzung in den letzten Jahren gestiegen, sodass das gesetzliche Netto eigentlich gestiegen ist. Allerdings würde und hätte ich mir solch ein hochpreisiges Fahrzeug privat nicht leisten können. In 2017 wurde mir nach einem Arbeitgeberwechsel eine Abfindung gezahlt, die jedoch nicht in die Berechnung eingeflossen ist. Kurz, ich bin mir keiner Schuld bewusst. Meinen Kindern hat es nie an etwas gefehlt und auch meine Ex-Frau hat nie etwas angezweifelt. Auch an Klassenfahrten, Anschaffungen habe ich mich beteiligt. Das Verhältnis war immer zum Kinderwohl gut und ich bin meinem Erziehungsauftrag gerne nachgekommen. Gemeinsame Wochenenden, Ferienzeit war und ist selbstverständlich. Nun habe ich mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres meines Sohnes, den Kindesunterhalt rechtmäßig direkt an meinen Sohn überwiesen und gleichzeitig freiwillig und ohne Aufforderung den Unterhalt für meine Tochter (13) in die Gruppe 2.701 – 3.100 € erhöht. Da sich mein Netto in dieser Gruppe bewegt. Meine Ex-Frau nimmt meine Erhöhung nun zum Anlass, sämtliche geleisteten Unterhaltszahlungen in den Jahren in Frage zu stellen. Ihrer Annahme nach wären alle Zahlungen auf Grundlage der Berechnungen durch das Jugendamt erfolgt. Dies war nie der Fall, da ich nie dazu aufgefordert wurde, sondern durch mich nach bestem Wissen und Gewissen.
Deshalb, bevor ich Jahre zurück recherchiere, berechne und offenlege, stellen sich mir folgende Fragen
- Muss ich rückwirkend meine Verdienste meiner Ex-Frau, dem Jugendamt, einem Rechtbeistand offenlegen? Bisher lässt mich meine Ex-Frau freiwillig prüfen. Aber es ist nicht auszuschließen, dass eine Behörde oder ein/e Jurist/in zu einem späteren Zeitpunkt fragt
- Wenn ja,
o Rückwirkend bis wann?
o verjährt irgendwann die Forderung?
o Kann ich dadurch zu einer Nachzahlung aufgefordert werden?
o Ist eine fehlende (!) bisherige Nachfrage meiner Ex-Frau und/oder einem Dritten in den letzten Jahren gleichzusetzen mit einer Zustimmung zu den gezahlten Unterhaltsleistungen (Schweigen = Zustimmung)? Nochmals, zu keinem Zeitpunkt kam es zu Anzweifelungen, Nachberechnungen, Aufforderungen durch meine Ex-Frau oder anderer. Der gezahlte Unterhalt ermöglichte meinen Kindern zu jedem Zeitpunkt ein sorgenfreies Leben ohne Verzicht. Für mich würde eine mögliche Nachforderung über mehrere Jahre zu einem deutlichen Einschnitt führen.
Über zeitnahe Antworten, die mir Sicherheit geben könnten, wäre ich sehr dankbar.
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