Familienrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), vielen Dank ***** ***** Anfrage. Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite. Mit freundlichen Grüßen Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA) - Rechtsanwalt -
Vielen Dank ***** ***** Nachricht.
Wenn es darum geht, dass die Kinder gleichermaßen bedacht werden, so lässt sich genau dies in ein Testament aufnehmen, sodass das Eigentum an der Immobilie mit dem Todes übergeht.
Auch zu Lebzeiten kann die Immobilie bereits übertragen werden. Dann sollte Ihre Mutter jedoch bedenken, dass sie sich ein Wohnrecht o.ä. vorbehalten sollte, damit sie bis zum Tode in der Immobilie bleiben kann, die nicht mehr in ihrem Eigentum steht. Diese Vorgehensweise zu Lebzeiten ist insofern vorteilhaft, als das Ergebnis der gleichmäßigen Verteilung sich zu Lebzeiten sicherstellen lässt. Nach dem Tode kann es zu Erbstreitigkeiten kommen, die bei einer lebzeitigen Übertragung nicht bestehen.
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Man kann dies regeln. Jedenfalls im Rahmen der lebzeitigen Übertragung/Aufteilung kann grundsätzlich eine freie Gestaltung gewählt werden.
Es gibt unabhängige Gutachter, die damit beauftragt werden können, den Immobilienwert zu ermitteln. Es ist vorteilhaft, sich entweder gemeinsam auf einen Wert zu einigen oder darauf, dass ein gemeinsam ausgesuchter Gutachter den Immobilienwert für alle Beteiligten verbinlich festsetzt.