Sehr geehrter Fragesteller,
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Solange Sie, aber vor allem das Kind, in Rumänien leben, ist rumänisches Recht soweit es um den Unterhalt für Mutter und Kind geht, zuständig. Leider ist mir dieses Recht nicht bekannt. Nach deutschem Recht würde es keine rechtliche Möglichkeit geben, sich vor Unterhaltsansprüchen, vor allem des Kindes, zu schützen.
Bzgl. des Erbrechtes gilt auch rumänisches Recht, wenn Sie in Rumänien Ihren Aufenthalt beibehalten. In Deutschland könnten Sie über ein Testament das Kind von der Erbfolge ausschließend, es hätte dann nur noch Pflichtteilansprüche.
Auch wenn - wie ausgeführt - mir das rumänische Recht nicht bekannt ist, so gehe ich dennoch davon aus, dass ein komplettes Abgeben aller, vor allem finanzieller Verantwortung, für das Kind (wie auch in Deutschland) nicht möglich sein wird.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass