Sehr geehrter Herr Petrovitsch,
danke ***** ***** Nutzung von justanswer.com. Gerne nehme ich mich ihrer Anfrage an.
Grundsätzlich sind Sie letztlich zu Unterhalt verpflichtet, wenn gegen Sie ein Titel erwirkt wurde. Sofern hier ein gewisser Betrag, wohl der der Düsseldorfer Tabelle genannt wurde, sind Sie zu dessen Zahlung verpflichtet. Liegt nun bei Ihnen, wie Sie schildern, ein Mangelfall vor, also dass Sie finanziell nicht im Stande sind der vollen Unterhaltszahlung nachzukommen, müssen Sie dies nicht.
Sie müssen nicht Ihre eigene Existenz aufs Spiel setzen, um Unterhalt zu leisten. HIer gibt es verschiedene Möglichkeiten, unter anderem wäre hierfür die Unterhaltsvorschusskasse zuständig. Darüber hinaus ist die Düsseldorfer Tabelle kein Gesetz und besitzt keine Gesetzeskraft.- Sie ist nur ein Anhaltspunkt. An den sich zwar nahezu alle Gerichte halten, aber dieser Betrag ist nicht in "Stein gemeißelt".
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Sofern die Antwort geholfen hat, bitte ich um Bewertung mit 3-5 Sternen. Sie können danach selbstverständlich weitere Fragen stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Fröhlich LL.M.
Rechtsanwalt