Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, diese Möglichkeit besteht für Sie.
Sofern Sie annehmen, dass die als Betreuerin fungierende Tante mit diesem Amt überfordert oder hierzu persönlich nicht geeignet ist, so können Sie bei dem örtlichen Amtsgericht - Betreuungsabteilung - einen Antrag auf Einsetzung eines Kontrollbevollmächtigten stellen.
Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus § 1896 Absatz 3 BGB.
Das Amtsgericht wird sodann einen Kontrollbetreuer - einen Rechtspfleger - bestimmen, der die Ausübung der Befugnisse durch die Tante beaufsichtigt und kontrolliert.
Sollte sich in der Folge der Eindruck verfestigen, dass die Tante den ihr übertragenen Aufgaben nicht gerecht wird, so kann ihr die Betreuung entzogen werden.
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt