Sehr geehrter Fragesteller,
ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten möchte, wobei ich davon ausgehe, dass deutsches Recht Anwendung findet:
Grundsätzlich kann Sie niemand zwingen, eine Vaterschaft anzuerkennen, insbesondere dann nicht, wenn nicht sicher ist, ob Sie wirklich der Vater sind. Wird dies behauptet und es ist streitig, kann allerding die angebliche Mutter dies über ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren notfalls gerichtlich klären lassen.
Sollte sich dann herausstellen, dass Sie doch der Vater Ihres Kindes sind, wären Sie unterhaltspflichtig, wobei Sie nach der sog. Düsseldorfer Tabelle mindestens den sog. Mindestunterhalt zahlen müssen, der aktuell bei 286,50 Euro monatlich liegt. Dies gilt dann, wenn Ihr Nettoeinkommen bei bis zu 1900 Euro monatlich liegt. Liegt es höher, was im einzelnen berechnet werden müsste, kann der Unterhalt auch höher sein. Das Sorgerecht liegt bei der Mutter, aber Sie haben die Möglichkeit, die gemeinsame elterliche Sorge zu beantragen, was in der Regel Ihnen dann auch -wenn Sie Interesse am Kind haben- zugesprochen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein