Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Zunächst einmal ist es so, dass sie als Kindesvater das gleiche Umgangsrecht haben, wie Ihre Frau. Dies wird umso ausgeprägter, je älter die Kinder werden.
D. h. Ihre Frau kann und darf Ihnen die Kinder nicht vorenthalten. Das Gericht wird dieses auch nochmals klar gegenüber der Kindesmutter formulieren.
Sie können darauf hinwirken, dass sie mindestens 50 % Umgangszeit erhalten.
Allerdings können sie nicht den Kontakt zu den Großeltern der Gegenseite einschränken, wenn keine hinreichenden Gründe bekannt sind. Auch der Umgang mit den Großeltern ist für das Kindeswohl förderlich.
Allerdings muss dieses verständlich nicht in den von Ihnen zugestandenen Umgangszeiten geschehen, sondern geht von der Zeit der Kindesmutter ab.
Leider können Sie das Verfahren nicht beschleunigen. Sie müssen warten, bis das Familiengericht hier entscheidet.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-