Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Da die Immobilie bereits seit 20 Jahren übertragen wurde, sind Sie hier vor jeglichen Rückforderungsansprüchen der Sozialbehörde gesichert.
Auch kann ihre Mutter nichts geschehen, da diese neben ihrem Vater das Nießbrauchsrecht an der besagten Wohnung hat. D. h. sie kann die Wohnung bis zum Lebensende nutzen.
Dies macht auch die von ihrer Mutter bewohnte Wohnung im Erdgeschoss für die Sozialbehörde wertlos.
Wenn ihr Vater daher ins Pflegeheim kommt, ist die gesamte Immobilie inklusive Nießbrauchsrecht ihrer Mutter geschützt.
Sie befinden sich in einer gesicherten Rechtsposition.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-