Familienrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Was genau meinen Sie damit, dass Sie das Haus mit einem Autokauf belasten möchten?
Ich verstehe. Würden Sie das Auto selbst kaufen oder zusammen mit Ihrer Frau?
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
In diesem Fall hat der Autokauf keine Auswirkungen auf die vorherige Vereinbarung. Für die Schulden aus dem Autokauf haften nur Sie selbst mit Ihrem eigenen Vermögen. Deswegen hat der Autokauf keine Auswirkungen auf die Vereinbarung hinsichtlich des Sparbuchs und der Hausschulden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne ab. Vielen Dank.
Ich verstehe. Bezieht sich Ihre Eingangsfrage auf den Zugewinnausgleich?
Auch dies ändert nichts an dem Zugewinnausgleich. Denn Sie erwerben das Auto mit Ihrem eigenen Vermögen. Zugleich ändert der Autokauf nichts an Ihrem Vermögen. Denn zwar haben Sie Schulden aus dem Autokauf, aber erhalten das Fahrzeug als Vermögensposten.
Nein, das tut es nicht unbedingt. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs erfolgt ein Ausgleich dessen, was die Ehegatten im Zuge der Ehe an Vermögen dazugewonnen haben.
Doch, der Zugewinnausgleich begünstigt im Ergebnis stets nur einen Ehepartner.